Impressum
Angaben gemäß § 5 ECG, § 25 Mediengesetz und § 63 Gewerbeordnung
(TFG Wärmetechnik)
Landesinnung Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
Landesinnung Elektrotechnik
Landesgremium Baustoff-, Eisen- und Holzhandel
Gewerbeberechtigungen
Verliehen in Österreich. Es gelten folgende Gewerbewortlaute:
- Zentralheizungsbauer gem. § 94 Z 15 GewO 1994, eingeschränkt auf Brennerservice
- Elektrotechnikergewerbe gem. § 127 Z 7 GewO 1994, eingeschränkt auf Elektroinstallationen der Unterstufe
- Handelsgewerbe gem. § 124 Z 10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Handel mit Heizung, Sanitär, Klima und Lüftung
Anwendbare Rechtsvorschriften
Gewerbeordnung 1994 (GewO), abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at. Weitere Informationen zur Gewerbeausübung finden Sie im Firmen A–Z der Wirtschaftskammer.
Streitschlichtung
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